Vorteile der Förderprogramme von Bund & Ländern
- Sie leisten die Finanzierung nicht komplett aus eigener Tasche.
- Sie sparen bares Geld.
- Die Förderung pro installierter Ladestation liegt bei bis zu 2.000 € (bei Bestandsbauten in Düsseldorf).
Ob E-Lastenräder, Elektroautos oder Ladestationen: Elektromobilität gewinnt immer mehr an Relevanz, denn sie zahlt aktiv auf das Ziel des klimaneutralen Deutschlands bis 2050 ein. Da die Anschaffung von E-Fahrzeugen und deren Ladeinfrastruktur relativ teuer sind, unterstützen Sie der Bund und die Länder sowie einzelne Kommunen in Ihrem Vorhaben. Mit verschiedenen Förderprogrammen kommen Sie so Ihrem Traum von klimaneutraler E-Mobilität näher und sparen dabei sogar bares Geld.
Ein klimaneutraler Lebensstil findet immer mehr im Leben aller Einzug. So verändert sich auch unsere Mobilität immerfort, um die Klimaziele Deutschland zu erreichen. Um einen möglichst schnellen Umstieg auf elektronisch betriebene Fahrzeuge und ihre erforderlichen Ladeinfrastrukturen zu gewährleisten, gibt es mittlerweile einige umfassende staatliche Fördermaßnahmen. Diese sollen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen mehr und mehr für den technischen Fortschritt und die dadurch begünstigte Klimaneutralität begeistern.
Da die Anzahl an Fördermöglichkeiten fast genauso schnell wächst wie die Welt der Elektromobilität, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Maßnahmen samt relevanter Informationen zusammengetragen. So gewinnen Sie einen Überblick über alle wesentlichen Förderungen, die Ihnen für den privaten Gebrauch zustehen.
Hinweis: Seit Ende Oktober 2021 sind die Fördermittel der KfW für den Kauf und den Einbau von Wallboxen vorerst ausgeschöpft. Laufende Anträge, die noch vor dem 27.10.2021 gestellt wurden, sind von dem Auftragsstopp nicht betroffen. Hierfür haben Sie in der Regel bereits eine Auftragsbestätigung der KfW erhalten, mit dem der Zuschuss von 900 € für Sie reserviert ist. Diesen zahlt Ihnen die KfW dann aus, wenn Sie den Einbau der Ladestation entsprechend den Förderungsvoraussetzungen nachgewiesen haben.
Seit dem 23.11.2021 bietet der Bund ein neues Förderprogramm (Zuschuss 441), mit dem die Elektromobilität von Gewerben gefördert wird. Wann und ob die Förderungen für Privatpersonen in naher Zukunft wieder möglich ist, ist noch nicht absehbar, jedoch auch nicht undenkbar.
Zuschussberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Mieter eines Wohngebäudes. Die Förderung kann in jedem deutschen Bundesland von den berechtigen Privatpersonen in Anspruch genommen werden.
Ob Ihre Ladestation die Förderbedingungen erfüllt, können Sie der Liste der KfW für geförderte Ladestationen entnehmen.
Mit dem Umstieg auf E-Autos soll der CO2-Ausstoß des Verkehrs in Deutschland reduziert werden. Damit dieser Umstieg auch für Privatpersonen erleichtert wird, gibt es gewisse Fördermittel vom Staat. So wird der Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids deutschlandweit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Dieser sogenannte Umweltbonus wurde bereits im Jahr 2016 eingeführt und seither mehrfach nachgebessert. Bis zu 9.000 € Fördersumme können Sie hier beantragen. Die sogenannte Innovationsprämie wurde bis Ende 2025 verlängert.*
Zuschussberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und Gewerbetreibende sowie gemeinnützige Organisationen, die auf ein Elektroauto umsteigen möchten.
Das Förderprogramm gilt für den Kauf von
Die Förderung gilt auch für Elektrofahrzeugen, die per Leasing finanziert werden.
Hierbei geht es vor allem um folgende Art von Elektrofahrzeugen:
Welche Modelle konkret förderfähig sind, können Sie der entsprechenden Liste des BAFA entnehmen.
Fahrzeugtyp |
Netto-Listenpreis Basismodell in Euro |
Bundesanteil in Euro (bis Ende 2021 verdoppelt) |
Herstelleranteil in Euro |
Gesamt in Euro (netto) |
Elektroauto |
bis 40.000 |
6.000 |
3.000 |
9.000 |
Elektroauto |
über 40.000 bis 65.000 |
5.000 |
2.500 |
7.500 |
Plug-in Hybrid |
bis 40.000 |
4.500 |
2.250 |
6.750 |
Plug-in Hybrid |
über 40.000 bis 65.000 |
3.750 |
1.875 |
5.625 |
Fahrzeugtyp |
Netto-Listenpreis Basismodell in Euro |
Leasing Laufzeit |
Bundesanteil in Euro (verdoppelt) |
Herstelleranteil in Euro (netto) |
Gesamt in Euro (netto) |
Elektroauto |
bis 40.000 |
6-11 Monate |
1500 |
750 |
2250 |
Elektroauto |
bis 40.000 |
12-23 Monate |
3000 |
1500 |
4500 |
Elektroauto |
über 40.000 bis 65.000 |
6-11 Monate |
1250 |
625 |
1875 |
Elektroauto |
über 40.000 bis 65.000 |
12-23 Monate |
2500 |
1250 |
3750 |
Plug-in-Hybrid |
bis 40.000 |
6-11 Monate |
1125 |
562,50 |
1687,50 |
Plug-Iin-Hybrid |
bis 40.000 |
12-23 Monate |
2250 |
1125 |
3375 |
Plug-in-Hybrid |
über 40.000 bis 65.000 |
6-11 Monate |
937,50 |
468,75 |
1406,25 |
Plug-in-Hybrid |
über 40.000 bis 65.000 |
12-23 Monate |
1875 |
937,50 |
2809,50 |
Nein, das ist nicht möglich. Der Investitionszuschuss 440 gilt nur für die Errichtung von Ladestationen im privaten Bereich. Öffentlich zugängliche Ladesäulen werden durch eigene Landesprogramme zur Förderung finanziert.
Haben Sie bereits eine Ladestation gekauft, kann diese nicht über den Zuschuss der KfW gefördert werden. Gemäß der Fördervoraussetzungen müssen erst verschiedene Prüfungsverfahren abgeschlossen werden, damit Sie Ihre Station bezuschusst erhalten.
Haben Sie bereits einen Ladepunkt über das Zuschussportal der KfW beantragt, kann die Anzahl im laufenden Antrag nicht mehr erhöht werden. Sie können aber zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Antrag für einen neuen Ladepunkt stellen. Sind es ohnehin mehr als ein Ladepunkt und dies ist Ihnen vor Antragsstellung bekannt, können Sie die Anzahl bequem im Formular angeben, sodass sie keine weiteren Anträge bzw. einzelne Anträge stellen müssen.
Ja, die BAFA-Förderung kann durchaus mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Dazu zählen insbesondere diese Programme:
Die Innovationsprämie für E-Autos und Plug-in-Hybride wird um mehrere Jahre verlängert. Damit haben Sie noch bis Ende 2025 die Chance, den Kauf Ihres Elektroautos durch das BAFA fördern zu lassen. Ist der zur Verfügung gestellte Fördertopf jedoch einmal vollkommen ausgeschöpft, können keine Fördergelder mehr vergeben werden, auch wenn der Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Daher lohnt es sich immer, die aktuellen Angaben des BAFAs im Auge zu behalten.
*Wir bitten um Verständnis, dass die Stadtwerke Düsseldorf AG keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Darlegung der einzelnen Förderbedingungen und Förderprogramme geben können. Diese Übersicht soll Ihnen lediglich als Anhaltspunkt für mögliche nächste Schritte und grundsätzliche Fördermöglichkeiten dienen und stellt weder eine Rechts- noch Fördermittelberatung dar. Ihr möglicher Anspruch richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen, die durch die zuständigen Fördermittelgeber und Ansprechpartner bewertet werden. Auch stehen Förderprogramme nur so solange zur Verfügung, wie die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Dieser Umstand kann von dem vorgesehenen Antragszeitraum abweichen und diesen tatsächlich verkürzen. Die Stadtwerke Düsseldorf AG haften nicht für die Bewilligung entsprechender Anträge oder den Nachlass einer entsprechenden Ersparnis.